Fahrzeug für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße gemäß Teil 9 ADR.
EX/III-Fahrzeuge sind für den Transport von explosionsgefährlichen Stoffen und Gegenständen (u.U. auch in Tanks) zugelassen und verfügen über eine besondere Zulassung.
Fahrzeuge mit einer EX/III-Zulassung müssen über verschiedene Ausstattungsmerkmale verfügen wie z.B. ABV oder besonders gekapselte elektrische Leitungen. Ferner müssen EX/III-Fahrzeuge besondere Anforderungen an z.B. Batterien, Kraftstoffbehälter oder die Auspuffanlage erfüllen. Im Gegensatz zum EX/II-Fahrzeug muss das EX/III höhere Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Ausrüstung erfüllen und mit einem Retarder ausgestattet sein.