Gegenstand

Im Sinne des Gefahrgutrechts sind Gegenstände z.Z. nicht genauer definiert.

Zu den Gegenständen zählen z.B. Batterien, Kältemaschinen oder Druckgaspackungen. Grundsätzlich nicht als Gegenstand gelten Verpackungen.

Gegenstände dürfen teilweise unverpackt (je nach Verpackungsanweisung) befördert werden; insbesondere große wie z.B. Fahrzeuge. Unverpackte Gegenstände gelten als Versandstücke und dürfen sogar nicht kennzeichnungspflichtig befördert werden, wenn die Bedingungen der 1.000-Punkte-Regel des ADR/ RID eingehalten werden.