Gegenstand

Im Sinne des Gefahrgutrechts sind Gegenstände z.Z. nicht genauer definiert.

Zu den Gegenständen zählen z.B. Batterien, Kältemaschinen oder Druckgaspackungen. Eine maximale Größe für Gegenstände gibt es nicht (die Kältemaschine im Bild ist ein Gegenstand von der Größe eines kleinen Containers). Grundsätzlich nicht als Gegenstand gelten Verpackungen.

Gegenstände dürfen teilweise unverpackt (je nach Verpackungsanweisung) befördert werden. Unverpackte Gegenstände gelten als Versandstücke und dürfen sogar nicht kennzeichnungspflichtig befördert werden, wenn die Bedingungen der 1.000-Punkte-Regel des ADR/ RID eingehalten werden.

Siehe auch

Oberflächenkontaminierter Gegenstand

Kraftstofftank