Begriff aus dem IMDG-Code für die Trennung von Gefahrgütern, die gefährlich miteinander reagieren können.
Wenn gefährliche Reaktionen zu befürchten sind, finden sich in der Tabelle A des IMDG-Codes für den jeweiligen Stoff ein oder mehrere Trenncodes. Die Codes geben dann vor, dass dieser Stoff „getrennt von“ oder „entfernt von“ anderen Stoffen gestaut werden muss. Die tatsächliche Bedeutung von „getrennt von/ entfernt von“ ergibt sich dann wiederum aus der Art des Schiffes (Container-Schiff, Ro/Ro-Schiff), auf dem gestaut wird.
Bei der Aussage getrennt von/ entfernt von bezieht sich der IMDG-Code wiederum auf die Trenngruppen, denen die Stoffe zugeordnet werden. Z.B.:
UN 2031 Salpetersäure, 8, III
UN 1824 Natriumhydroxidlösung, 8, III
Die Zusammenladung beider Stoffe in eine CTU ist verboten. In verschiedene CTUs geladen müssen diese nun entsprechend weit voneinander entfernt auf dem Schiff gestaut werden.
→ Englisch: Segregation Group (SG)