Offiziell „Gefrorenes Kohlen [stoff] dioxid“.
Das Gas Kohlendioxid gefriert bei einer Temperatur von ca. -78°C. Da es bei Umgebungsdruck nicht verflüssigt, sondern rückstandsfrei direkt zu Gas sublimiert, eignet es sich ausgezeichnet als Kühlmittel.
Trockeneis ist Gefahrgut und als „UN 1845 Kohlendioxid, fest (Trockeneis), Klasse 9“ eingestuft.
Zur Kennzeichnung siehe → Kühlmittel
Aufgrund seiner Eigenschaften (Kälteverbrennung, Sauerstoffverdrängung) ist Trockeneis als Gefahrstoff eingestuft.
Informationen über die Gefahren von Trockeneis und die Vorschriften über Verpacken, Versand und Dokumentation erhalten Sie in unserem kostenlosen e-Learning-Probelehrgang "Trockeneis".
Wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung für Trockeneis benötigen: Können wir! Schreiben Sie uns an: info@gefahrgutberater.de