Schriftliche Weisungen (offizielle Bezeichnung) für den Fahrzeugführer von Beförderungseinheiten mit kennzeichnungspflichtigen Mengen an Gefahrgut.
Enthält Informationen über die Eigenschaften des Gutes, Erste-Hilfe-Maßnahmen und mitzuführende Ausrüstungsgegenstände. Richten sich nur noch an den Fahrzeugführer und geben in knapper Form an, welche Gefahren von dem Gut ausgehen und welche Maßnahmen bei Zwischenfällen zu ergreifen sind. Stellt zusammen mit dem Beförderungspapier die Begleitdokumente dar.
Mit Einführung des ADR 2009 wurden die stoffspezifischen Unfallmerkblätter gegen ein Unfallmerkblatt für alle Klassen ersetzt, das nur noch in der Sprache des Fahrers mitgeführt werden muss. Gleichermaßen wurde der transportierenden Wirtschaft versprochen, dass es nun auf immer und ewig ein Merkblatt geben solle.
Mit dem ADR 2011 wurde das UMB um die Hinweise „erwärmter Stoff“ und „umweltgefährdender Stoff“ erweitert. Ferner muss der Auffangbehälter nicht mehr aus Kunststoff sein. Alte Merkblätter in die Tonne, neue kaufen. Und es begab sich, dass es versprochen wurde, dass es nun so bleiben solle.
Mit dem ADR 2015 kam dann der Hinweis, dass sich das Rauchverbot auch auf alle Arten von elektronischen Zigaretten bezieht…
Das ADR 2017 führte dann den Gefahrzettel 9A für Lithiumbatterien ein, was dann wiederum neue Unfallmerkblätter erforderlich machte.
Es bleibt spannend…
Die schriftlichen Weisungen gibts bei Verlagen zu kaufen. Wer sie lieber selbst ausdrucken möchte, kann das tun (bitte in FARBE). Die offiziellen Versionen der schriftlichen Weisungen (und damit auch aktuellen) gibt es bei der UNECE zum Download. Kost nix.