begleitdokumente
Inhaltsverzeichnis
Begleitdokumente
Für Gefahrguttransporte fordern die unterschiedlichen Regelwerke der Verkehrsträger verschiedene Begleitdokumente, die dem Transport mitgegeben werden müssen.
Straße (ADR)
- Schriftliche Weisungen (für den Fahrzeugführer)
- Wenn der Straße ein Seetransport folgt: Packzertifikat
- Wenn ein Fahrzeug eine besondere Zulassung benötigt: Bescheinigung der besonderen Zulassung
- Wenn der Transport der Fahrwegbestimmung unterliegt: Fahrwegbestimmung (nur im Geltungsbereich der GGVSEB)
Schiene (RID)
- Schriftliche Weisungen für den Triebfahrzeugführer
- Wenn der Schiene ein Seetransport folgt: Packzertifikat
Binnenschiff (ADN)
- Zulassungszeugnis des Schiffes
- Schriftliche Weisungen für den Schiffsführer und den Sachkundigen
- Wenn der Binnenwasserstraße ein Seetransport folgt: Packzertifikat
- Eine schriftliche oder elektronische Fassung des ADN
- Bescheinigung der Isolationswiderstände, Bescheinigung der Prüfung der Geräte, Unterlagen über Gegebenheiten an Bord
- Bescheinigung der Prüfung der Löschschläuche
- Prüfbuch mit allen geforderten Messergebnissen
- Wenn eine Sonderregelung in Anspruch genommen wird: Kopie des Textes
- Lichtbildausweis für jedes Mitglied der Besatzung
- und noch ganz viel Kleinkram, der sich in 8.1.2.2 ADN findet
See (IMDG-Code)
Luft (IATA-DGR)
begleitdokumente.txt · Zuletzt geändert: 2024/04/02 10:19 von admin