Das ADR fordert zwei „selbststehende Warnzeichen“ als Teil der Schutzausrüstung für kennzeichnungspflichtige Transporte von Gefahrgut. Da diese immer wieder Gegenstand von Diskussionen sind, hier eine Zusammenfassung der Vorschriften:
→ Englisch: „self-standing warning signs“
→ Französisch: „signaux d’avertissement autoporteurs“