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batterie

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Batterie

  1. Zusammenfassung von Einheiten (z.B. von Gefäßen)
  2. Energiespeicher für elektrische Energie für den einmaligen oder mehrmaligen Gebrauch.

Batterien arbeiten mit unterschiedlichen chemischen Systemen. Je nach Inhaltsstoffen und Funktionsweise unterliegen Batterien dem Gefahrgutrecht oder sind davon befreit. Die Befreiung kann abhängig vom Verkehrsträger sein. Da Batterien keine Stoffe/ Gemische sind, unterliegen sie nicht dem Gefahrstoffrecht und somit nicht der Pficht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes.

Hersteller/ Inverkehrbringer müssen jedoch belastbare Aussagen zur möglichen Klassifizierung ihrer Batterien geben können. Für einige Batterietypen sind zudem Prüfberichte vorgeschrieben.

Siehe auch

batterie.1758704115.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin