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batterieaufkleber

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Batterieaufkleber

Der Batterieaufkleber ist ein Kennzeichen für Lithiumbatterien oder Natriumbatterien, die nach der Sondervorschrift (SV) 188 verpackt sind. Anwendbar auf den Binnenverkehrsträgern und der See.

Die SV 188 darf angewandt werden für Batterien und Geräte mit solchen Batterien, wenn

  • Lithium-Metall-Batterien nicht mehr als 1g Lithium je Zelle und nicht mehr als 2g Lithium je Batterie enthalten.
  • Lithium-Ionen-Batterien/ Natrium-Ionen-Batterien nicht mehr als 20Wh Leistung je Zelle und nicht mehr als 100Wh Leistung je Batterie haben.
  • Elektrisch miteinander verbundene Batterien gelten als eine Batterie!

Um die SV 188 anzuwenden, muss

  • Jede Batterie gegen Kurzschluss geschützt sein.
  • Jedes Geräte gegen unbeabsichtiges Einschalten geschützt sein.
  • Eine stabile (ungeprüfte) Verpackung genutzt werden.
  • . Eine stabile Verpackung (beschädigte Versandstücke dürfen nicht befördert werden) muss dann mit dem Batterieaufkleber bezettelt werden. Versandstücke mit Batterien dürfen nicht schwerer als 30kg brutto sein.

Siehe auch

batterieaufkleber.1731311764.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin