befoerderungskategorie
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Beförderungskategorie
Einteilung von Gefahrgütern hinsichtlich ihres Gefahrenpotenzials auf den Binnenverkehrsträgern. Die Beförderungskategorie wird den Stoffen spezifisch mit einer arabischen Zahl zwischen 0 und 4 zugeordnet. Zu finden in der Tabelle A der jeweiligen Verkehrsträgervorschrift und im Unterabschnitt 1.1.3.6. Wichtig für die Frage, ob ein Transport nicht kennzeichnungspflichtig abgewickelt werden kann.
Nicht zu verwechseln mit der Verpackungsgruppe.
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