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fest

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Fest

Feste Stoffe im Sinne des Gefahrgutrechts haben einen Schmelzpunkt/ Schmelzbeginn oberhalb 20°C bei 101,3kPa.

Alternativ sind sie nach dem Prüfverfahren ASTM D 4359-90 nicht flüssig.

Oder sie sind nach dem Penetrometerverfahren als pastös eingestuft. Die in den deutschen Begriffsbestimmungen im Abschnitt 1.2.1 ADR/ RID genutzte Wortwahl „dickflüssig“ ist ein Übersetzungsfehler, richtig ist „pastös“.

fest.1607079945.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/12/04 12:05 von admin