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fest

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Fest

Feste Stoffe im Sinne des Gefahrgutrechts haben einen Schmelzpunkt/ Schmelzbeginn oberhalb 20°C bei 101,3kPa.

Alternativ sind sie nach dem Prüfverfahren ASTM D 4359-90 nicht flüssig.

Oder sie sind nach dem Penetrometerverfahren als pastös eingestuft. Die in den deutschen Begriffsbestimmungen in Abschnitt 1.2.1 ADR/ RID mit „dickflüssig“ oder in Unterabschnitt 2.3.4.3 „pastenförmig“ genutzte Wortwahl ist ein Übersetzungsfehler, richtig ist „pastös“ (im Original des entsprechenden Arbeitskreises steht „pasty“).

fest.1607080431.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/12/04 12:13 von admin