fest
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Fest
Feste Stoffe im Sinne des Gefahrgutrechts haben einen Schmelzpunkt/ Schmelzbeginn oberhalb 20°C bei 101,3kPa.
Alternativ sind sie nach dem Prüfverfahren ASTM D 4359-90 nicht flüssig.
Oder sie sind nach dem Penetrometerverfahren als pastös eingestuft.
Siehe auch
→ Gase
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