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kaeltemaschine

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Kältemaschine

Gerät, dass macht, das es kalt wird ;-)

Kältemaschinen sind grundsätzlich als Gefahrgut zu klassifizieren. Die meisten Kältemaschinen enthalten Gase (entzündlich/ nicht entzündlich), die verdichtet und wieder entspannt werden. Nach dem gleichen Prinzip arbeiten Wärmepumpen, die folgerichtig mit dem ADR 2023 den Kältemaschinen gleichgestellt wurden. Für Kältemaschinen mit kleinen Mengen an Gas gibt es Freistellungen.

Gefahrgutrechtlich betrachtet gelten Kältemaschinen und Wärmepumpen als Gegenstände, auch wenn die durchaus Container-Format annehmen können.

Die Klassifizierungen sind:

  • UN 2857 Kältemaschinen, 2.2
  • UN 3358 Kältemaschinen, 2.1
kaeltemaschine.1733401189.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/12/05 13:19 von admin