kraftstofftank
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Kraftstofftank
Eine Hülle, die flüssige Kraftstoffe für Fahrzeuge aufnimmt.
Kraftstofftanks sind keine Verpackungfür Gefahrgüter im rechtlichen Sinne. Das bedeutet, dass ausgebaute Kraftstofftanks mit Resten von Gefahrgütern als „leer & ungereinigt“ gelten, aber gleichzeitig gar keine Zulassung für Gefahrguttransporte haben. Somit ist ihr Transport grundsätzlich verboten.
Allerdings besteht die Möglichkeit, sie als „unverpackte Gegenstände“ zu betrachten und mit Ausnahmen zu transportieren. Deutschland kennt da z.B. die „Allgemeinverfügung Nr. D/BAM/ADR, Az. 3.12/301549“, herausgegeben von der BAM.
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