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lex_specialis

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Lex Specialis

Besonderes Recht, spezielles Gesetz. Gegenteil von → lex generalis.

Deutscher Rechtsgrundsatz: Lex Specialis bricht lex generalis. So gilt für einen Gefahrguttransport in erster Linie die GGVSEB und dann erst die StVO.

lex_specialis.1779192757.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin