tankakte
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Tankakte
Feststehender Begriff aus dem Gefahrgutrecht für Tanks.
Sammlung aller relevanten Daten zum Tank (jeder Bauform), die physisch oder virtuell geführt werden kann. Enthält u.a. alle Prüfungen und Nachweise über Reparaturen.
Muss durch den Eigentümer oder den Betreiber des Tanks geführt und auf Nachfrage den zur Kontrolle befugten Behörden vorgelegt werden. Muss nach Außerbetriebnahme des Tanks 15 Monate aufbewahrt werden.
Und im Jahr 2025 ist schon das digitale Zeitalter angebrochen: Mit In-Kraft-Treten des ADR 2025 darf die Tankakte rein elektronisch geführt werden.
tankakte.1736931510.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/01/15 09:58 von admin