ungereinigt
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ungereinigt
Wenn Versandstücke oder Tanks leer sind, aber noch Reste von Gefahrgütern enthalten, bezeichnet das Gefargutrecht sie als „ungereinigt leer“.
Näher definiert ist das nicht. Wenn die Reste aus einer Umschließung nur mit erheblichem Aufwand herausgebracht werden können, kann diese aber als ungereingt leer angesehen werden.
Für diese Umschließungen müssen Pflichteinträge im Beförderungspapier vorgenommen werden. Die meisten ungereinigten leeren Versandstücke erhalten die Beförderungskategorie 4, was für nicht kennzeichnungspflichtige Transporte spannend ist.
Siehe auch
→ leer
ungereinigt.1695976906.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/09/29 10:41 von admin