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Verträglichkeitsgruppe
Begriff aus der Klasse 1.
Explosionsgefährliche Stoffe und Gegenstände erhalten im Zuge der Klassifizierung neben der Einteilung zu einer UN-Nummer auch eine Verträglichkeitsgruppe; anzugeben mit Großbuchstaben (A - S). Diese zeigt an, welche Stoffe sich untereinander „vertragen“ (oder eben nicht). Stoffe mit gleicher Verträglichkeitsgruppe dürfen zusammen auf ein Fahrzeug geladen werden; für Stoffe unterschiedlicher Verträglichkeitsgruppen ist dies generell verboten (Ausnahmen möglich).
Hergeleitet wird die Verträglichkeitsgruppe aus den Eigenschaften des Stoffes/ Gegenstandes. So steht Verträglichkeitsgruppe A für „Zündstoffe“ und Verträglichkeitsgruppe D für „detonierende Stoffe“. Angegeben werden muss die Verträglichkeitsgruppe im Beförderungspapier durch den Klassifizierungscode sowie auf den Gefahrzetteln und Großzetteln.
Die hier abgebildeten Verträglichkeitsgruppen G und S gehören zu den Ausnahmen, die zusammengeladen werden dürfen.
Die Verträglichkeitsgruppe trifft keine Aussage über die Brisanz eines Sprengstoffes!