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Verträglichkeitsgruppe
Begriff aus der Klasse 1.
Explosionsgefährliche Stoffe und Gegenstände erhalten im Zuge der Klassifizierung neben der Einteilung zu einer UN-Nummer auch eine Verträglichkeitsgruppe; anzugeben mit Großbuchstaben (A - S). Diese zeigt an, welche Stoffe sich untereinander „vertragen“ (oder eben nicht). Stoffe mit gleicher Verträglichkeitsgruppe dürfen zusammen auf ein Fahrzeug geladen werden; für Stoffe unterschiedlicher Verträglichkeitsgruppen ist dies generell verboten (Ausnahmen möglich).
Hergeleitet wird die Verträglichkeitsgruppe aus den Eigenschaften des Stoffes/ Gegenstandes. So steht Verträglichkeitsgruppe A für „Zündstoffe“ und Verträglichkeitsgruppe D für „detonierende Stoffe“. Angegeben werden muss die Verträglichkeitsgruppe im Beförderungspapier durch den Klassifizierungscode sowie auf den Gefahrzetteln und Großzetteln.
Die hier abgebildeten Verträglichkeitsgruppen G und S gehören zu den Ausnahmen, die zusammengeladen werden dürfen.
Die Verträglichkeitsgruppe trifft keine Aussage über die Brisanz eines Sprengstoffes!
Bedeutung der Verträglichkeitsgruppe
- A: Zündstoff
- B: Gegenstand mit Zündstoff und weniger als zwei wirksamen Sicherungsvorrichtungen. Eingeschlossen sind einige Gegenstände, wie Sprengkapseln, Zündeinrichtungen für Sprengungen und Anzündhütchen, selbst wenn diese keinen Zündstoff enthalten.
- C: Treibstoff oder anderer deflagrierender explosiver Stoff oder Gegenstand mit solchem explosiven Stoff.
- D: Detonierender explosiver Stoff oder Schwarzpulver oder Gegenstand mit detonierendem explosivem Stoff, jeweils ohne Zündmittel und ohne treibende Ladung, oder Gegenstand mit Zündstoff mit mindestens zwei wirksamen Sicherungsvorrichtungen