zusammenpackung
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Zusammenpackung
Zusammenpackung bezeichnet das Einbringen von verschiedenen Gefahrgütern bzw. das Einbringen von Gefahrgütern und Nicht-Gefahrgütern in ein Versandstück.
Die Zusammenpackung ist nur zulässig, wenn die Zusammenpackungsvorschriften („MP“ für mixed packing) dies erlauben.
Siehe auch
zusammenpackung.1709194079.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/02/29 09:07 von admin