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Inhaltsverzeichnis
Zwischenverpackung
Begriff aus dem Verpacken von Gefahrgütern und Gefahrstoffen.
Gefahrgut
Eine Verpackung, die sich zwischen Innenverpackungen oder Gegenständen und einer Außenverpackung befindet.
Meist zur Polsterung bzw. gegen Bewegung innerhalb der Verpackung eingesetzt. Im Bild zu sehen sind Papptrenner als Zwischenverpackung für die Stabilisierung eines geprüften Versandstückes in einer Umverpackung, die mit Trockeneis befüllt werden soll.
Zwischenverpackungen können durch Verpackungsanweisungen gefordert sein. In diesen Fällen müssen sie i.d.R. besondere Anforderungen erfüllen (z.B. flüssigkeitsdicht, nicht elektrisch leitfähig usw.). Dann sind sie aber am Ende des Verpackungsvorganges Teil des fertigen Versandstücks. Darüber hinaus gibt es nur die Aussagen aus den allgemeinen Verpackungsanweisungen: Zwischenverpackungen dürfen keine zusätzliche Gefährdung verursachen bzw. mit evtl. austretenden Stoffen nicht gefährlich reagieren.
Zwischenverpackungen müssen keine Zulassung aufweisen.
Zwischenverpackungen müssen keine Bezettelung aufweisen.
Gefahrstoff
Eine Verpackung, die sich zwischen einer Innenverpackung oder Erzeugnissen und einer Außenverpackung befindet.
Gemäß CLP-Verordnung müssen auch Zwischenverpackungen mit Gefahrensymbolen versehen sein. Dass damit auch Papptrenner oder Polstermaterial gemeint sind, darf bezweifelt werden.