Feste Stoffe im Sinne des Gefahrgutrechts haben einen Schmelzpunkt/ Schmelzbeginn oberhalb 20°C bei 101,3kPa.
Alternativ sind sie nach dem Prüfverfahren ASTM D 4359-90 nicht flüssig.
Oder sie sind nach dem Penetrometerverfahren als pastös eingestuft.
→ Gase