Fest

Feste Stoffe im Sinne des Gefahrgutrechts haben einen Schmelzpunkt/ Schmelzbeginn oberhalb 20°C bei 101,3kPa.

Alternativ sind sie nach dem Prüfverfahren ASTM D 4359-90 nicht flüssig.

Oder sie sind nach dem Penetrometerverfahren als pastös eingestuft.

Siehe auch

Gase