Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten

Bericht über die Gefahrgutaktivitäten eines Unternehmens.

Vorgeschrieben durch die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV). Der Gefahrgutbeauftragte muss den Jahresbericht erstellen. Und zwar spätestens ein halbes Jahr nach Ablauf des Geschäftsjahres. Dies zu missachten gehört übrigens zu den ganz wenigen Dingen, die für Gefahrgutbeauftragte ein Bußgeld nach sich ziehen können.

Das muss drin stehen:

Das wars.

Der Unternehmer muss den Jahresbericht fünf Jahre archivieren und Kontrollbehörden auf Verlangen zur Verfügung stellen.

Sprache

Englisch: annual report

Französisch: rapport annuel