Das Gefahrgutrecht kennt verschiedene Regelungen, den Transport gefährlicher Güter zu erleichtern oder ganz von den Vorschriften zu befreien. Da die Befreiungen meist im Zusammenhang mit der beförderten Menge stehen, hat sich der Begriff „Kleinmengenregelung“ eingebürgert.
Alle Kleinmengenregelungen haben Gemeinsamkeiten:
Kurse zum e-Learning für die Kleinmengen-Beförderung bieten wir Ihnen hier an.
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