Weites Feld, immer etwas abhängig vom Betrachter.
Aus dem Blickwinkel des Gefahrgutrechts gibt es grundsätzlich auf See (IMDG-Code) und Binnenschiffsstraßen (ADN):
→ Stückgut-Schiffe für den Transport von Versandstückem. Macht heutzutage so gut wie niemand mehr.
→ Container-Schiffe zum Transport von Schachteln
→ Tank-Schiffe
→ Schüttgut-Schiffe für die Beförderung in loser Schüttung
Es folgende besondere Schiffstypen:
→ PCC
→ PCTC
→ RoPax
Allen gemein ist, dass Landratten sie wohl als „Fähre“ bezeichnen würden, da diese Schiffstypen Fahrzeuge befördern. Die unterliegen auf See aber auch dem IMDG-Code und sind somit als Gefahrgut zu befördern (wenn auch mit Erleichterungen). Das gilt sowohl für Verbrenner als auch die mit Batterie-Antrieb.