Verpacker

Verpacker i.S.d. Gefahrgutrechts ist, wer Gefahrgüter in Versandstücke einbringt.

Als Verpacker i.S.d. Vorschriften gilt auch, wer Sendungen verändert; z.B. indem Versandsücke aus einem Container entladen und auf Palette gepackt werden. Hier muss der Verpacker sicher stellen, dass u.a. die Bezettelung weiterhin sichtbar ist.

Verpacker müssen für alle anwendbaren Verkehrsträger ausreichend und angemessen geschult sein.

Siehe auch

Befüller