Verpacker i.S.d. Gefahrgutrechts ist, wer Gefahrgüter in Versandstücke einbringt.
Dabei ist unerheblich, ob feste, flüssige, gasförmige Stoffe oder Gegenstände in Verpackungen eingebracht werden. Als Verpacker i.S.d. Vorschriften gilt auch, wer Sendungen verändert; z.B. indem Versandstücke aus einem Container entladen und auf Palette gepackt werden.
Zu den Pflichten des Verpackers gehört neben der Beachtung der Verpackungsanweisungen u.a. die deutlich sichtbare Bezettelung.
Verpacker müssen für alle anwendbaren Verkehrsträger ausreichend und angemessen geschult sein.
→ Befüller