Umschließungen für Gefahrgüter, die zu den Versandstücken zählen.
Maximaler Inhalt 450 Liter bzw. 400kg. Für die Masse können einzelne Verpackungsanweisungen Ausnahmen festlegen.
Nicht zu den Verpackungen zählen Großpackmittel und Großverpackungen.
Als zulässige Verpackungen (Einzelverpackungen) gelten:
Ferner sind zusammengesetzte Verpackungen möglich. Diese müssen in der Verpackungsanweisung des jeweiligen Stoffes beschrieben sein.
Zusammengesetzte Verpackungen sind nicht das Gleiche wie Kombinationsverpackungen oder begrenzte Mengen.