Versandstück

Was am Ende des Verpackungsvorganges fertig etikettiert auf die (Gefahrgut-) Reise gehen darf, ist ein Versandstück.

Das Gefahrgutrecht unterteilt Versandstücke in

Versandstücke müssen i.d.R. über eine Verpackungscodierung verfügen und werden über die Verpackungsanweisungen bestimmt.

Versandstücke, die in einer Umverpackung befördert werden, sind Versandstücke in einer Umverpackung, kein neues Versandstück.