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batterieaufkleber

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Batterieaufkleber

Heißt nicht wirklich so, aber die meisten Transportbeteiligten wissen, was damit gemeint ist. Offiziell „Kennzeichen für Batterien

Der Aufkleber muss die Maße 10x10cm haben; eine Verkleinerung auf 10x7cm ist bei kleinen Versandstücken zulässig - noch kleiner geht nicht. Die Wiedergabe muss farbig erfolgen, die UN-Nummer des Produktes darf handschriftlich eingetragen werden. Aufdrucke sind ebenso zulässig wie Aufkleber aus Papier oder Kunststofffolie.

Die Anbringung am Versandstück muss dauerhaft und witterungsbeständig erfolgen und darf anschließend nicht verdeckt werden. Anbringung auf einer geeigneten Fläche des Versandstückes.

Geltungsbereich

Der Batterieaufkleber ist ein Kennzeichen für Lithiumbatterien oder Natriumbatterien, die nach der Sondervorschrift (SV) 188 verpackt sind. Anwendbar auf den Binnenverkehrsträgern und der See.

Die SV 188 darf angewandt werden für Batterien und Geräte mit solchen Batterien, wenn

  • Lithium-Metall-Batterien nicht mehr als 1g Lithium je Zelle und nicht mehr als 2g Lithium je Batterie enthalten.
  • Lithium-Ionen-Batterien/ Natrium-Ionen-Batterien nicht mehr als 20 Wattstunden (Wh) Leistung je Zelle und nicht mehr als 100Wh Leistung je Batterie haben.
  • Elektrisch miteinander verbundene Batterien gelten als eine Batterie!

Um die SV 188 anzuwenden, gilt:

  • Jede Batterie muss geprüft und unbeschädigt sein.
  • Jede Batterie muss gegen Kurzschluss geschützt sein.
  • Jedes Geräte muss gegen unbeabsichtiges Einschalten geschützt sein.
  • Eine stabile (ungeprüfte) Verpackung muss genutzt werden.
  • Ein Versandstück mit Batterien darf nicht schwerer als 30kg brutto sein.
  • Beschädigte Versandstücke dürfen nicht befördert werden.
  • Jedes Versandstück ist mit dem Batterieaufkleber zu bezetteln.
  • Im Batterieaufkleber muss die UN-Nummer ergänzt werden.

Bei Einhaltung aller Bedingungen sind die Beförderungen von den weiteren Gefahrgutvorschriften befreit.

Kurzgeschlosssene Batterien

Es besteht die Möglichkeit, Natrium-Ionen-Batterien kurzgeschlossen zu befördern und somit von den Gefahrgutvorschriften der Binnenverkehrsträger/ See zu befreien. Diese Batterien werden ebenfalls mit dem Batterieaufkleber und der UN-Nummer 3551 versehen. Diese Versandstücke dürfen schwerer als 30kg sein.

Luftfracht

Die IATA-DGR kennt eine ähnliche Freistellung, die allerdings etwas komplexer ist. Die Batterieaufkleber sind allerdings die gleichen und die Bedingungen der Luftfracht erfüllen immer auch die der Binnenverkehrsträger/ See. Ein Weitertransport ist somit zulässig.

Siehe auch

batterieaufkleber.1748956272.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin