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Inhaltsverzeichnis
Beförderungspapier
Feststehender Begriff. Dokument, welches dem Transport gefährlicher Güter mitgegeben werden muss.
Eines der größten Minenfelder, die das Gefahrgutrecht kennt…
Straße/ Schiene/ Binnenschiff
Beförderungspapiere sind auf den Binnenverkehrsträgern nicht formgebunden, müssen aber bestimmte Inhalte verbindlich darstellen:
- Absender
- Empfänger
- Anzahl und Beschreibung der Versandstücke
- Menge
- Pflichtangaben nach Sondervorschriften
Als Beförderungspapier können u.a. Lieferscheine, CMR-Frachtbriefe oder Abfall-Begleitscheine genutzt werden. Die Binnenverkehrsträger erlauben auch die Nutzung fremder Dokumente wie IMO-Erklärung oder Shipper's Declaration. Hierbei sind jedoch einige Feinheiten zu beachten.
See
Der IMDG-Code enthält einen Vorschlag (IMO-Erklärung), den die Kapitäne und Reedereien noch immer gerne sehen, der jedoch inzwischen ebenfalls unverbindlich ist. Inhalte grundsätzlich analog zu den Binnenverkehrsträgern.
Luft
Nur die IATA-DGR legt für die Luft formelle Anforderungen an die Shipper's Declaration fest, akzeptiert inzwischen wie alle anderen Verkehrsträger aber auch das „Multimodale Beförderungspapier“. Inhalte grundsätzlich analog zu den Binnenverkehrsträgern.
Sprache des Beförderungspapiers
Für die Sprache gibt es klare Vorgaben, die unbedingt beachtet werden sollten. Verstöße werden mit empfindlichen Bußen belegt oder führen zur Ablehnung der Sendung. Bei intermodalen Verkehren gibt es teilweise Erleichterungen bzw. Abweichungen.
Straße
Für Straße (ADR) gilt: Das Beförderungspapier muss in der Sprache des Versandlandes abgefasst werden. Ist diese Sprache nicht Deutsch, Englisch oder Französisch, muss das Dokument in einer dieser Sprachen ergänzt werden. Multilaterale Vereinbarungen können da zwischenstaatliche Abweichungen formulieren.
Gerade deutsche Behörden fremdeln erheblich mit der ihnen offenbar eher nicht geläufigen Sprache Englisch. Daher werden rein englische Beförderungspapiere in Deutschland mit spürbaren Bußgeldern geahndet. Wegen der mangelnden Verständlichkeit.
Schiene
Auf der Schiene (RID) gilt, dass das Beförderungspapier in einer oder mehreren Sprachen abgefasst werden darf. Eine davon muss DEutsch, Englisch oder Französisch sein. Eine Vorgabe bezüglich der Sprache des Versandöandes gibt es hier nicht.
Auch hier sind multilaterale Vereinbarungen möglich, die das anders regeln.
Binnenschiff
Für Binnenschiffsverkehre (ADN) gelten die gleichen Vorgaben wie für die Straße. Das ADN erlaubt an dieser Stelle auch ausdrücklich die Dokumente anderere Verkehrsträger.
See
Für die See gibt es keine konkreten Vorgaben zu dessen Sprache. Die Rechtsunterworfenen sind aber gut beraten, alle Angaben auf Englisch zu ergänzen (Sprache des Versandlandes/ Englisch) oder nur Englisch zu nutzen.
Luft
Für die Luftfracht gilt: Alles muss Englisch abgefasst sein. Die Sprache des Versandlandes (zusätzlich!) wird auf den Beförderungspapieren geduldet.
Sprachen
→ Englisch: Transport document
Siehe auch
In eigener Sache
Unterstützung zur Erstellung von Beförderungspapiere finden Sie hier.