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cmr

CMR

1.) Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route.

Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen. Die Grundlage europäischen Frachtrechts und damit auch die des CMR-Frachtbriefes. Das CMR regelt, was in diesem Frachtbrief stehen muss:

  • Ort/ Datum der Ausstellung
  • Frachtführer
  • Übernahmestelle
  • Ablieferstelle(n), Lieferdatum
  • Bezeichnung der transportierten Ware
  • Maße/ Gewichte/ Stückzahlen
  • Besondere Gütereigenschaften (z.B. Abfall oder Gefahrgut)
  • Kosten, Zahlungsweise
  • Zollanweisungen
  • Besondere Vorgaben für die Behandlung der Fracht (z.B. Kühlung)

Ein CMR-Frachtbrief kann ein Beförderungspapier für Gefahrgut darstellen, muss es aber nicht zwingend.

2.) Gefahrstoffe mit den Eigenschaften „carzinogen“, „mutagen“ oder „reproduktionstoxisch

Siehe auch

CMR-Staaten

CRM

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