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gas

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Inhaltsverzeichnis

Gase

Gemäß Gefahrgutrecht sind Gase definiert als Stoffe, die bei 50°C einen Dampfdruck von mehr als 300 kPa (3bar) haben oder bei 20°C und dem Standarddruck von 101,3 kPa vollständig gasförmig sind.

Gefahrgut

Gase sind grundsätzlich als Gefahrgut zu befördern. Ausnahmen gelten nur für druckfreie, harmlose Gase. Die Klasse 2 wird mit drei Gefahrzetteln dargestellt:

  1. Muster 2.1 für brennbare Gase (rot)
  2. Muster 2.2 für nicht brennbare, nicht giftige Gase (grün)
  3. Muster 2.3 für giftige Gase (weiß)

Siehe auch

flüssig

fest

gas.1681975778.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/20 09:29 von admin