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Tank
Umschließung für den Transport gefährlicher Güter.
Oberbegriff für verschiedene Umschließungen, Definition in Kapitel 1.2 ADR/ RID:
- Ein (mit einem Fahrzeug) fest verbundener Tank,
- ortsbeweglicher Tank (siehe Bild rechts),
- Element eines Batteriefahrzeuges mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 Liter.
Das Gefahrgutrecht unterscheidet bei diversen Vorschriften zwischen „festverbundenen Tanks“ und „ortsbeweglichen Tanks“.
Führer von Fahrzeugen, mit denen Gefahrgut in Tanks befördert wird, benötigen eine ADR-Bescheinigung zuzüglich dem Aufbaukurs Tank. Fahrzeuge zum Transport von Tanks jeder Art benötigen eine besondere Zulassung.
See
Definition durch Kapitel 1.2 IMDG-Code:
Ortsbeweglicher Tank (insbesondere Tankcontainer), ein Straßenfahrzeug, ein Eisenbahnkesselwagen oder ein Gefäß zur Aufnahme fester und flüssiger Stoffe sowie verflüssigter Gase. Beim Transport verflüssigter Gase sieht der IMDG-Code Gefäße ab einem Fassungsraum von 450L als Tank an.