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verlader

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Verlader

Gemäß ADR das Unternehmen, das Gefahrgut verlädt. Gemäß GGVSEB auch das Unternehmen, welches die Ware zur Verladung zur Verfügung stellt.

Zu den Pflichten des Verladers gehören u.a.:

  1. den Fahrzeugführer nachweislich auf das Gefahrgut hinweisen (nicht gleichzusetzen mit dem Beförderungspapier)
  2. keine Übergabe beschädigter Versandstücke
verlader.1609363112.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/12/30 22:18 von admin