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zusammenladung

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Zusammenladung

Im Sinne des Gefahrgutrechts bezeichnet Zusammenladung die Verbringung verschiedener Gefahrgüter in ein Fahrzeug oder einen Container. Zusammeladeverbote können für Gefahrgüter untereinander oder zwischen Gefahrgütern und anderen Produkten bestehen. So dürfen z.B. Produkte mit dem Gefahrzettel 6.1 (giftig) nicht mit Lebensmitteln zusammen geladen werden.

Zusammenladung wird von den unterschiedlichen Verkehrsträgern unterschiedlich gehandhabt.

Siehe auch → Zusammenpackung.

zusammenladung.1606475315.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/11/27 12:08 von admin