Freigestellte Mengen (EQ)

Feststehender Begriff für den Transport von Gefahrgut, Englisch „excepted quantities“.

Freigestellte Mengen bzw. Gefahrgüter in freigestellten Mengen bestehen aus einer oder mehreren Innenverpackungen, die in eine Zwischenverpackung gesteckt und dann in ein Versandstück (Außenverpackung) eingestellt werden.

Für die Größe der Innen- und Außenverpackung gelten Obergrenzen; beide müssen nicht zugelassen (codiert) sein (dürfen es aber). Innen- und Außenverpackung müssen von guter Qualität sein. Die Innenverpackung darf mit dem beförderten Gut keine gefährlichen Reaktionen eingehen, bei Flüssigkeiten muss ein füllungsfreier Raum verbleiben.

Freigestellte Mengen sind eine Erfindung der IATA-DGR und können daher sehr erleichtert geflogen werden. Die Regelwerke ADR, RID, ADN und IMDG-Code haben diese Regelungen mit ihrem In-Kraft-Treten 2009 übernommen. Während eine LQ-Verpackung immerhin i.d.R. 30kg wiegen darf, handelt es sich bei EQ-Verpackungen um regelrechte Winzmengen: Maximal 1.000g bzw. mL Gefahrgut dürfen solche Versandstücke enthalten, Innenverpackungen höchstens 30g bzw. mL.

Freigestellte Mengen müssen mit obenstehendem Gefahrzettel bezettelt werden. Der Gefahrzettel muss mindestens 10x10cm groß sein und die Klasse des enthaltenen Gefahrgutes wiedergeben. Befindet sich der Name des Absenders/ Empfängers nicht ohnehin schon auf dem Versandstück, muss dies ebenfalls in die Kennzeichnung aufgenommen werden.

Die fertigen Versandstücke müssen jetzt noch

Weil diese Versandstücke wesentlich stabiler und sicherer sind, wird ihre Zahl pro Fahrzeug auf 1.000 Stück limitiert (im Gegensatz zu LQ-Verpackungen) und ein dezidierter Eintrag in den Begleitdokumenten gefordert (ebenfalls im Gegensatz zu LQ-Verpackungen, muss niemand verstehen).

Definiert sind die freigestellte Mengen in Kapitel 3.5 ADR/ RID. Werden freigestellte Mengen befördert, ist der Transport auf Straße und Schiene von der weiteren Anwendung der Gefahrgutvorschriften befreit (Ausgenommen die Unterweisung der Fahrzeugführer).

Im Geltungsbereich des IMDG-Code/ MoU ist weiterhin eine IMO-Erklärung vorgeschrieben. Werden freigestellte Mengen in Umverpackungen transportiert, gelten die gleichen Vorschriften hinsichtlich der Bezettelung wie bei Gefahrgütern.

Siehe auch

Kleinmengenregelung

kennzeichnungspflichtig

nicht kennzeichnungspflichtig

begrenzten Mengen (LQ)

Handwerker-Regelung