Alle Stoffe dehnen sich bei Erwärmung aus. Sie nehmen also immer mehr Volumen ein. Der Effekt ist bei Feststoffen noch überschaubar, bei Flüssigkeiten oder Gasen beim Transport durchaus relevant.
Daher muss beim Transport von Gasen darauf geachtet werden, dass nur die Menge an Gas eingefüllt wird, für die die Umschließung geeignet ist. Andernfalls bestünde immer die Gefahr, dass sich das enthaltene Gas bei Erwärmung so stark ausdehnt, dass es zu Produktaustritt oder sogar dem Totalversagen der Umschließung kommt.
Im Gefahrgutrecht ist der Füllfaktor definiert als das Verhältnis zwischen der Masse des eingebrachten Gases im Verhältnis zur Masse an Wasser, die in die Umschließung passen würde. Ausgedrückt in Prozent und bemessen bei 15°C. Umschließung bedeutet in diesem Zusammenhang Versandstück oder Tank.