gegenstand
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Gegenstand
Im Sinne des Gefahrgutrechts sind Gegenstände z.Z. nicht genauer definiert.
Zu den Gegenständen zählen z.B. Batterien, Airbags oder Gasdruckdämpfer („Gegenstände unter pneumatischem Druck“).
Gegenstände dürfen teilweise unverpackt (je nach Verpackungsanweisung) befördert werden; insbesondere große wie z.B. Fahrzeuge. Unverpackte Gegenstände gelten als Versandstücke und dürfen sogar nicht kennzeichnungspflichtig befördert werden, wenn die Bedingungen der 1.000-Punkte-Regel des ADR/ RID eingehalten werden.
Eindeutig zu den Gegenständen zählen derzeit Batterien, Kältemaschinen oder Druckgaspackungen. Grundsätzlich nicht als Gegenstand gelten Verpackungen.
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