verlader
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Verlader
Gemäß ADR das Unternehmen, das Gefahrgut verlädt. Gemäß GGVSEB auch das Unternehmen, welches die Ware zur Verladung zur Verfügung stellt.
Zu den Pflichten des Verladers gehören u.a.:
- den Fahrzeugführer nachweislich auf das Gefahrgut hinweisen (nicht gleichzusetzen mit dem Beförderungspapier)
- keine Übergabe beschädigter Versandstücke
- Beachtung der Ladungssicherungsvorschriften
- Sichtkontrolle der Beförderungseinheit
- Sichtkontrolle der ADR-Bescheinigung
verlader.1677331176.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/02/25 14:19 von admin