Physikalische Messgröße zur Bewertung der Entzündlichkeit brennbarer Flüssigkeiten und Gase. Englisch „Flashpoint“.
Der Flammpunkt gibt die Temperatur an, bei der eine Flüssigkeit über ihrer Oberfläche ein zündfähiges Dampf-Luft-Gemisch bildet. Bei Erreichen des Flammpunktes bildet sich genug Dampf, um eine sichtbare Zündung zu erreichen. Der Flammpunkt ist nicht zwangsläufig gleichzusetzen mit dem Brennpunkt (also der Temperatur, bei der die Zündung des Dampf-Luft-Gemisches die Flüssigkeit zu einer selbständigen Verbrennung anregt).
Nutzung u.a. für die Anwendung der technischen Regeln brennbare Flüssigkeiten. Muss im Sicherheitsdatenblatt und der IMO-Erklärung angegeben werden. Je niedriger der Flammpunkt ist, desto höher ist die Gefahr einer Zündung der Flüssigkeit.
Benzin mit einem Flammpunkt von ca. -30°C ist demnach wesentlich gefährlicher als Diesel mit einem Flammpunkt von ca. 65°C. Ein hoher Flammpunkt ist jedoch nicht gleichbedeutend mit Harmlosigkeit. Trotz seines hohen Flammpunkt kann Diesel äußerst schnell zünden, wenn er z.B. versprüht wird oder Stoffe durchtränkt sind (Docht-Effekt).
Gemessen wird der Flammpunkt bei Gefahrgütern i.d.R. mit dem closed cup-Test.
In der Klasse 3 stuft das Gefahrgutrecht die Gefährlichkeit und damit die Verpackungsgruppen (VG) anhand des Flammpunktes ein:
Stoffe mit einem Flammpunkt von mehr als 60°C gelten grundsätzlich nicht als Gefahrgut. Sondervorschriften oder besondere Klassifizierungsvorgaben können jedoch andere Regeln treffen. So wird Dieselkraftstoff trotz des Flammpunktes oberhalb von 60°C durch die Bemerkung in 2.2.3.1.1 ADR/ RID als Gefahrgut eingestuft.
Entzündbare Gefahrstoffe werden nach dem Flammpunkt eingeteilt:
Auch bei Gefahrstoffen gibt es Ausnahmen bei entzündbaren Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt zwischen 61 und 100°C.