Alle Stoffe dehnen sich bei Erwärmung aus. Sie nehmen also immer mehr Volumen ein. Der Effekt ist bei Feststoffen noch überschaubar, bei Flüssigkeiten oder Gasen beim Transport durchaus relevant.
Daher muss beim Transport von Flüssigkeiten/ Gasen ein füllungsfreier Raum belassen werden. Würde die Umschließung vollständig befüllt, bestünde immer die Gefahr, dass sich enthaltene Flüssigkeiten/ Gase bei Erwärmung so stark ausdehnen, dass es zu Produktaustritt oder dem Versagen der Umschließung kommt.
Im Gefahrgutrecht ist der Füllungsgrad definiert als das Verhältnis zwischen dem Volumen des eingebrachten Stoffes (fest/ flüssig) und dem Volumen der genutzen Umschließung. Ausgedrückt in Prozent und bemessen bei 15°C. Umschließung bedeutet in diesem Zusammenhang Versandstück oder Tank.
Wie viel füllungsfreier Raum belassen werden muss bzw. wie viel Produkt in eine Umschließung darf, gibt der maximale Füllungsgrad an.
Tanks mit mehr als 7.500L Fassungsvermögen, mit denen Flüssigkeiten oder verflüssigte Gase befördert werden, müssen über Schwallwände verfügen. Diese verhindern das „Aufschaukeln“ der Flüssigkeit während der Beförderung. Sollten diese Tanks nicht über Schwallwände verfügen, müssen die Tanks entweder zu mindestens 80% oder zu höchstens 20% befüllt sein.