Den an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten werden durch die einzelnen Rechtsvorschriften Pflichten zugewiesen.
International sind das:
National (Deutschland) sind das:
Primäres Ziel der Pflichten ist der sichere Transport von Gefahrgut. Hierzu zählt das Verhalten an der Ware (z.B. Rauchverbot) ebenso wie rein administrative Tätigkeiten (z.B. Weitergabe von Informationen). Da Mängel bei der Wahrnehmung von Pflichten zu erheblichen Problemen führen können, hat der Gesetzgeber Pflichtverstöße mit deutlichen Bußgeldern belegt. Die Ahndung erfolgt nach dem OWiG, die Pflichtverstöße finden sich in der GGVSEB bzw. GGVSee, die Bußgeldsätze in der RSEB.
Die wichtigsten Normadressaten sind: