Inhaltsverzeichnis

Tank

Umschließung für den Transport gefährlicher Güter.

Straße/ Schiene

Oberbegriff für verschiedene Umschließungen, Definition in Kapitel 1.2 ADR/ RID:

Das Gefahrgutrecht unterscheidet bei diversen Vorschriften zwischen „festverbundenen Tanks“ und „ortsbeweglichen Tanks“.

Für den Straßentransport gibt es einige zusätzliche Vorgaben, die über die Vorschriften des Versandstücktransports hinaus gehen:

Siehe auch

AT-Fahrzeug

EX/II-Fahrzeug

EX/III-Fahrzeug

FL-Fahrzeug

OX-Fahrzeug

Kubischer Tankcontainer (KTC)

Tankakte

Füllungsgrad

Versandstück


Binnenschiff

Binnenschiffe können ortsbewegliche Tanks/ Tankcontainer befördern oder als Tankschiff gebaut sein. Für alles ortsbewegliche gelten zunächst die Vorgaben des ADR (Zulassung, Kennzeichnung usw.).


See

Definition durch Kapitel 1.2 IMDG-Code:

Ortsbeweglicher Tank (insbesondere Tankcontainer), ein Straßenfahrzeug, ein Eisenbahnkesselwagen oder ein Gefäß zur Aufnahme fester und flüssiger Stoffe sowie verflüssigter Gase. Beim Transport verflüssigter Gase sieht der IMDG-Code Gefäße ab einem Fassungsraum von 450L als Tank an.

Zudem gibt es Tank-Schiffe. Die sind dann eben ein großer schwimmender Tank.

Siehe auch

Schiffstypen


Luft

Die Luftfracht kennt keine Tanks. Somit ist deren Transport als Luftfracht nicht zulässig.