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Tank

Umschließung für den Transport gefährlicher Güter.

Tanks müssen für das jeweils zu befördernde Produkt zugelassen sein. Hierbei müssen die Unterschiede zwischen den Verkehrsträgern beachtet werden.


Straße/ Schiene

Oberbegriff für verschiedene Umschließungen, Definition in Kapitel 1.2 ADR/ RID:

Das Gefahrgutrecht unterscheidet bei diversen Vorschriften zwischen „festverbundenen Tanks“ und nicht fest verbundenen Tanks.

Für den Straßentransport gibt es einige zusätzliche Vorgaben, die über die Vorschriften des Versandstücktransports hinaus gehen:

Damit Produkte im Tank befördert werden dürfen, müssen das ADR/ RID dies zulassen. Dabei werden die Eigenschaften des Tanks durch die Tankcodierung festgelegt.

Siehe auch: Tanks/ Träger

AT-Fahrzeug

EX/II-Fahrzeug

EX/III-Fahrzeug

FL-Fahrzeug

OX-Fahrzeug

Batteriefahrzeug

MEGC

Kubischer Tankcontainer (KTC)

Siehe auch: Verweise rund um Tanks

Tankakte

Tankhierarchie

Füllungsgrad

Versandstück

Großpackmittel (IBC)

Herborn


Schiene

Im Geltungsbereich des RID gelten grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten/ Definitionen wie auf der Straße. Festverbundene Tanks heißen jedoch Kesselwagen.


Binnenschiff

Binnenschiffe können ortsbewegliche Tanks/ Tankcontainer befördern oder als Tankschiff gebaut sein. Für alles ortsbewegliche gelten zunächst die Vorgaben des ADR (Zulassung, Kennzeichnung usw.).


See

Definition durch Kapitel 1.2 IMDG-Code:

Ortsbeweglicher Tank (insbesondere Tankcontainer), ein Straßenfahrzeug, ein Eisenbahnkesselwagen oder ein Gefäß zur Aufnahme fester und flüssiger Stoffe sowie verflüssigter Gase. Beim Transport verflüssigter Gase sieht der IMDG-Code Gefäße ab einem Fassungsraum von 450L als Tank an.

Zudem gibt es Tank-Schiffe. Die sind dann eben ein großer schwimmender Tank mit Motor.

Siehe auch

Schiffstypen

Exxon Valdez


Luft

Grundsätzlich sind Tanks in der Luftfahrt nicht zugelassen.

Sprache

→ Englisch: Tank

→ Französisch: Citerne