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Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Stoffe oder Gegenstände, die aufgrund ihres Gefahrenpotenzials als Gefahrgut eingestuft werden müssen, aber nicht in die Klassen 1-8 passen.

Gefahrgutrecht

Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände werden in der Klasse 9 eingestuft. Ob ein Produkt als gefährlich anzusehen ist, ist stark abhängig vom Verkehrsträger. Zu kennzeichnen mit dem Gefahrzettel Muster 9.

Zu den Produkten, die in Klasse 9 eingestuft werden, zählen u.a. Airbags, Kondensatoren oder Rettungsmittel. Sind Produkte umweltgefährdend ohne weitere Gefahren, sind sie der Klasse 9 zuzuordnen. Gibt es eine andere Hauptgefahr, ist die umweltgefährdende Eigenschaft als Nebengefahr einzustufen.

Der Klasse 9 zugeordnet ist außerdem Trockeneis. Hier bestehen unter den verschiedenen Verkehrsträgern sehr unterschiedliche Regelungen.

Ebenfalls der Klasse 9 zugeordnet sind Lithium-Batterien, zu kennzeichnen mit dem Gefahrzettel Muster 9A (mit Symbol „Batterien“).

Trivia

Im Beförderungspapier ist entgegen der Vorschrift, die Nummer des Gefahrzettels anzugeben bei Lithium-Batterien nur die Eintragung „9“ vorzunehmen.