Stoff zum Kühlen.
Kann sich in „Kältemaschinen“ befinden, die als Gefahrgut befördert werden müssen:
Die genutzten Gase können entzündlich oder nicht entzündlich sein. Zudem ist Ammoniak (giftig) zulässig.
Konditionierungsmittel: Produkt, mit dem eine Ware in einem gewünschten Zustand gehalten wird (z.B. frei von Sauerstoff).
Üblich sind Trockeneis oder verflüssigte Gase. Transporte von Stoffen, die mit solchen Kühl-/ Konditionierungsmitteln beaufschlagt sind, unterliegen grundsätzlich dem Gefahrgutrecht. Nach einer Gefährdungsbeurteilung müssen Versandstücke und Beförderungseinheiten unter Umständen mit dem nebenstehenden Aufkleber gekennzeichnet werden.