Inhaltsverzeichnis

Kühlmittel

Stoff zum Kühlen.

Kältemaschinen

Kann sich in „Kältemaschinen“ befinden, die als Gefahrgut befördert werden müssen:

Die genutzten Gase können entzündlich oder nicht entzündlich sein. Zudem ist Ammoniak (giftig) zulässig.

Kühl-/ Konditionierungsmittel

Kühlmittel: Kühlt

Konditionierungsmittel: Produkt, mit dem eine Ware in einem gewünschten Zustand gehalten wird (z.B. frei von Sauerstoff).

Üblich sind Trockeneis oder verflüssigte Gase. Transporte von Stoffen, die mit solchen Kühl-/ Konditionierungsmitteln beaufschlagt sind, unterliegen grundsätzlich dem Gefahrgutrecht. Nach einer Gefährdungsbeurteilung müssen Versandstücke und Beförderungseinheiten unter Umständen mit dem nebenstehenden Aufkleber gekennzeichnet werden.

Siehe auch

Belüftung

Übersicht Kennzeichen Fahrzeuge

Gefahrzettel