Schutzausrüstung

Ausstattung einer Beförderungseinheit zum Transport gefährlicher Güter auf der Straße mit Hilfsmitteln, um Brände, Havarien und andere Zwischenfälle zu bekämpfen.

Unterschieden werden muss zwischen der rein fahrzeugbezogenen Ausrüstung (Mitführpflicht je Beförderungseinheit) und der persönlichen Schutzausrüstung (Mitführpflicht je Mitglied der Fahrzeugbesatzung). Verantwortlich für das Mitführen in der Beförderungseinheit bzw. deren Funktionsfähigkeit ist der Fahrzeugführer.

Definiert ist die Schutzausrüstung in 8.1.5 ADR; sie ist abhängig von den Gefahrzetteln, welche für die beförderten Güter vorgesehen sind. Sofern eine Schutzausrüstung für alle Gefahrzettel mitgeführt werden soll, sind das für die Beförderungseinheit:

Für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung:

Hinzu kommen die → Feuerlöscher.

Siehe auch

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

ex-Schutz