Mehr weniger immer das Gleiche, aber die verschiedenen Rechtsvorschriften warten durchaus mit wichtigen Details auf.
Gemäß ADR das Unternehmen, das Gefahrgut verlädt:
jeweils in/ auf ein Fahrzeug oder in einen Container
jeweils in/ auf ein Fahrzeug.
Gemäß RID das Unternehmen, das Gefahrgut verlädt:
jeweils in/ auf einen Wagen oder in einen Container
jeweils in/ auf einen Wagen.
Gemäß ADN das Unternehmen, das Gefahrgut verlädt:
jeweils in/ auf ein Fahrzeug oder in einen Container
jeweils in/ auf ein Schiff (Beförderungsmittel).
Gemäß GGVSEB auch das Unternehmen, welches die Ware zur Verladung zur Verfügung stellt.
Zu den Pflichten des Verladers gehören u.a.: