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Fahrzeug

Wichtiger Begriff, der je nach Rechtsgebiet betrachtet werden muss.

Gefahrgut

Hier ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um ein Fahrzeug handelt, das als Ladung transportiert werden soll oder um ein Etwas, mit dem diese Ladung bewegt werden soll.

Fahrzeug als Ladung

Das Gefahrgutrecht kennt hier unterschiedliche Klassifizierungen und differenziert nach Antriebsart (Verbrenner und Batterie):

  • UN 3166 Fahrzeug mit Antrieb durch entzündbares Gas, 9
  • UN 3166 Fahrzeug mit Antrieb durch entzündbare Flüssigkeit, 9
  • UN 3166 Brennstoffzellenfahrzeug mit Antrieb durch entzündbares Gas, 9
  • UN 3166 Brennstoffzellenfahrzeug mit Antrieb durch entzündbare Flüssigkeit, 9
  • UN 3171 Batteriebetriebenes Fahrzeug, 9
  • UN 3556 Fahrzeug mit Antrieb durch Lithium-Ionen-Batterien, 9
  • UN 3557 Fahrzeug mit Antrieb durch Lithium-Metall-Batterien, 9
  • UN 3558 Fahrzeug mit Antrieb durch Natrium-Ionen-Batterien, 9

Gemäß den Begriffsbestimmungen sind Fahrzeuge definiert als:

  • selbstfahrende Geräte
  • dienen der Beförderung einer oder mehrerer Personen oder von Gütern

Als Beispiele werden u.a. genannt: Personenkraftwagen, Motorräder, Fahrräder mit Motor, Rollstühle, Aufsitzrasenmäher, Fahrzeuge ohne Sitzgelegenheit. Für den Transport in Verpackungen dürfen Teile wie Räder oder Lenker demontiert werden. Kann durch eine Verpackung nicht mehr eindeutig erkannt werden, dass ein Fahrzeug befördert wird, gelten zudem Bezettlungsvorschriften.

Je nach Art des Fahrzeuges und des genutzten Verkehrsträgers können Sondervorschriften genutzt werden, die eine teilweise oder vollständige Befreiung von den Gefahrgutvorschriften ermöglichen.

Transportmittel

Ein Fahrzeug im Sinnes des ADR zum Transport gefährlicher Güter kann sein:

  • Kraftfahrzeug

oder

  • Anhänger ohne eigenen Antrieb

Wichtig für diverse Vorschriften wie Zusammenladeverbote oder Ausrüstungsvorgaben, die teil für Fahrzeuge und teils für Beförderungseinheiten gelten.

Gemäß der Richtlinie „Beförderung gefährlicher Güter“ der EU sind Fahrzeuge i.S.d. ADR Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern. Die deutsche GGVSEB hingegen legt in §2 fest, dass der Begriff Fahrzeug auch zwei- und dreirädrige Fahrzeuge einschließt. Zudem muss die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 25km/h betragen. Somit sind zumindest in Deutschland auch Motorroller und Trikes den Vorschriften unterworfen. Die selbstfahrende Arbeitsmaschine wird durch die GGVSEB ebenfalls als Fahrzeug angesehen.

Abfall

Fahrzeug im Sinne des Abfallrechts ist der Verband (Solofahrzeug oder Zugmaschine + Anhänger).

Sprache

Englisch: vehicle

Französisch: le véhicule

Polnisch: pojazd

Siehe auch

fahrzeug.1744616092.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/04/14 09:34 von admin