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Klassifizierung

Feststehender Begriff aus verschiedenen Rechtsbereichen.

Beschreibt i.d.R. sowohl den Vorgang des Klassifizierens als auch dessen Ergebnis. Für Stoffe und Zubereitungen muss in der EU ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) vom Hersteller/ Inverkehrbringer zur Verfügung gestellt werden, in dem die relevanten Klassifizierungsdaten zu finden sind. Für Gegenstände (z.B. Lithium-Batterien) sollte ein technisches Datenblatt zur Aufklärung beitragen.

Gefahrgut

Das Gefahrgutrecht teilt Stoffe und Gegenstände nach ihren Eigenschaften in Klassen ein.

Dabei werden die Stoffe/ Gegenstände auf ihre gefährlichen Eigenschaften hin untersucht. Für die jeweiligen Eigenschaften bestehen Parameter. Liegt z.B. der Flammpunkt einer Flüssigkeit unter 60°C, gilt sie als entzündlich und somit als Gefahrgut.

Am Ende dieses Prozesses erfolgt eine Zuordnung zu

Produkte der Klassen 2 - 9 dürfen von jedem Kundigen klassifiziert werden. Güter der Klasse 1 (explosive Stoffe/ Gegenstände) müssen durch die nach Landesrecht zuständige Behörde klassifiziert werden (in Deutschland ist das die PTB).

Angabe im Beförderungspapier

Die Gefahrgut-Klassifizierung muss im Beförderungspapier angegeben werden. Die Vorgaben dafür sind abhängig vom Verkehrsträger. Im Geltungsbereich des ADR ist die Angabe so vorgeschrieben:

UN 1263 Farbe, 3, II, (D/E)

oder

UN 1017 Chlor, 2.3 (5.1, 8), (C/D)

Im Geltungsbereich des RID ist die Angabe analog zum ADR vorgeschrieben (ohne Tunnelbeschränkungscode). Werden Transporte in Tanks oder loser Schüttung durchgeführt, besteht die Klassifizierung aus folgenden Teilen:

33, UN 1263 Farbe, 3, II

oder

265, UN 1017 Chlor, 2.3 (5.1, 8)

Abfallrecht

Einstufung von Abfällen nach ihrer Herkunft und ihren Eigenschaften mit Abfallschlüsselnummern. Diese Klassifizierung differenziert dann zwischen „Abfällen“ und „gefährlichen Abfällen“.

Sprengstoff

Das deutsche Sprengstoffgesetz klassifiziert in Explosivstoffe, pyrotechnische Gegenstände, Feuerwerkskörper und Anzümdmittel. Innerhalb dieser gibt es dann noch verschiedene Kategorien wie „P1“ oder „T2“.

Gefahrstoff

Das Gefahrstoffrecht klassifiziert auf Grundlage des GHS. Der hier verwendete Begriff ist jedoch in der Regel „Einstufung“.

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